Gehalt im dualen Pflegestudium
Eine der wichtigsten Fragen, die uns im Kontext des dualen Pflegestudiums immer wieder gestellt wird, ist die nach dem Gehalt. Mit welchem Einkommen du während deines dualen Pflegestudiums wirklich rechnen kannst, welche Faktoren dein Gehalt beeinflussen und ob dieses für alle studienbezogenen Kosten ausreicht, erfährst du hier.
Wie du vielleicht schon aus unserem einleitenden Artikel zum dualen Studium weißt, besteht das duale Pflegestudium aus einer Kombination aus beruflicher Ausbildung bzw. Praktikum und einem akademischen Studium. Daraus ergibt sich gleichzeitig einer der größten Vorteile des dualen Studienmodells, nämlich die Tatsache, dass dein Ausbildungs- oder Praktiumsbetrieb dir ein Gehalt bezahlt und die Studienfinanzierung so deutlich einfacher macht.
Aber Achtung: Die Höhe des Einkommens für dual Studierende ist nicht gesetzlich festgelegt und kann vom jeweiligen Arbeitgebern selbst bestimmt werden. Das führt natürlich dazu, dass es in puncto Gehalt im dualen Pflegestudium große Unterschiede gibt. Wie viel wirklich bezahlt wird, hängt zum einen nämlich von allgemeinen Faktoren, wie zum Beispiel der Unternehmensgröße oder dem Bundesland, zum anderen aber auch von hochschul- bzw. betriebsinternen Faktoren, ab.
Verschiedene Modelle, verschiedene Zahlungsmodalitäten
Oft richtet sich das Gehalt von dualen Pflegestudenten nach dem gültigen Tarifvertrag – das gilt vor allem dann, wenn du dich für die Kombination aus Studium und staatlich anerkannter Berufsausbildung entscheidest.
Was, wie und wann genau gezahlt wird, hängt letztendlich aber vor allem von dem jeweiligen Modell ab, welches an der Hochschule bzw. dem Partnerunternehmen deiner Wahl zur Anwendung kommt.
Erst Ausbildung, dann Studium
So gibt es zum Beispiel viele duale Pflege-Studiengänge, welche sich in der ersten Phase ganz auf die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zum Altenpfleger konzentrieren und Vorlesungen an der Hochschule nur in den Ferien abhalten, während die zweite Phase nach dem Ende der Ausbildung als Vollzeit-Studium organisiert ist und keine Arbeit im Ausbildungsbetrieb mehr vorsieht. In dieser Variante erhalten die Studierenden in der Regel während ihrer Ausbildung ein volles Gehalt, während des Vollstudiums dann aber gar keine Vergütung mehr.
Ausbildung und Studium im Wechsel
Andere Modelle vermischen akademische Theorie und berufliche Praxis hingegen über die ganze Dauer des dualen Pflegestudiums und Phasen im Betrieb wechseln sich in regelmäßigen Abständen mit theoretischen Phasen an der Hochschule ab. In diesem Modell erhalten die Studierenden meist ein reduziertes Gehalt (zum Beispiel 75 Prozent der tariflich festgelegten Vergütung), welches dafür aber über das komplette Studium bis zum Abschluss hin bezahlt wird.
Zusatzleistungen – ja oder nein?
Bei der Wahl des richtigen Ausbildungsbetriebs solltest du allerdings nicht nur auf die Höhe des reinen Gehalts achten, sondern auch darauf, ob das Unternehmen Zusatzleistungen zahlt oder nicht. So übernehmen die meisten Betriebe zum Beispiel die Studiengebühren der Partnerhochschule – was aber keine gesetzliche Verpflichtung darstellt und deswegen auch nicht zwingend Teil deines Ausbildungs- oder Praktikumsvertrags sein muss. Darüber hinaus bieten manche Unternehmen den dualen Studenten sogar noch weitere attraktive Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Übernahme von Fahrtkosten, Geld für Bücher und Lernmaterialien, ein 13. Monatsgehalt oder eine Prämie nachdem du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast.
Bevor du dich also endgültig für ein duales Pflegestudium und ein entsprechendes Partnerunternehmen entscheidest, solltest du dich im Vorhinein ganz genau informieren, mit welchem Gehalt und welchen Zusatzleistungen du rechnen kannst. Das erfährst du in der Regel entweder auf der Homepage des jeweiligen Betriebes oder auf Nachfrage (spätestens im Bewerbungsgespräch).
Konkrete Zahlen: Was bezahlen Pflege-Betriebe?
Um dir eine Idee zu geben, mit welchem Einkommen du im dualen Pflegestudium tatsächlich rechnen kannst, haben wir einmal ausführlich bei verschiedenen Ausbildungsbetrieben aus dem Pflege- und Gesundheitswesen recherchiert, uns aber auch über die allgemeinen Rahmenbedingungen und Standards schlau gemacht.
So zahlen (wie schon erwähnt) viele Unternehmen ihren dualen Studenten die Ausbildungsvergütung des öffentlichen Dienstes, welche ab dem 1. März 2024
- 1.340,69 Euro im ersten Ausbildungsjahr,
- 1.402,07 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und
- 1.503,38 Euro im dritten Ausbildungsjahr
beträgt (Stand Januar 2024). Zusätzlich beinhaltet die Vergütung nach TVAöD‐Tarif eine Abschlussprämie von 400 Euro, vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro pro Monat und einen Zeitzuschlag von 20% des Bruttostundenlohns für Nachtarbeit.
Achtung! Diese Zahlen passen aber nur dann, wenn du in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes ausgebildet wirst! Das Gehalt kann auch geringer oder höher ausfallen, eine Spanne von 850 - 1.400 Euro dürfte aber ein guter Anhaltspunkt sein.
Diese Zahlen sollen dir einen ersten Eindruck vermitteln und helfen, die folgenden Informationen rund um Gehalts- und Sonderzahlungen von einzelnen Betrieben und Unternehmen, welche ein duales Pflegestudium anbieten, in Kontext zu setzen.
Arbeitgeber | Gehalt in Euro (brutto) | Zusatzleistungen |
---|---|---|
Centrum für Pflegeberufe Klinikum Nürnberg | Vergütung nach TVAöD während der ersten drei Ausbildungsjahre | Schichtzulagen, Jobticket, Jahressonderzahlung, Abschlussprämie |
Bezirkskliniken Mittelfranken | Urlaub und Vergütung richten sich in den ersten drei Jahren nach dem TVAöD‐Tarif mit allen üblichen Sozialleistungen. In der zweiten Phase (Vollzeitstudium) ist eine Teilzeit-Beschäftigung möglich. | keine Angabe |
UKE Hamburg | Vergütung nach TVAöD | Übernahme der Studiengebühren, nur Semesterkosten müssen selbst getragen werden |
Albertinen-Diakoniewerk | Vergütung nach TVAöD | keine Angabe |
Klinikum Osnabrück | 1. Jahr: 1.190,69 2. Jahr: 1.252,07 3. Jahr: 1.353,38 | 400 Euro Prämie bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung |
Universitätskliniken Würzburg | Die Studierenden erhalten in der ersten Studienphase die tariflich geregelte Ausbildungsvergütung | keine Angabe |