NC für das Pflegestudium
Nicht jeder, der sich für ein Pflegestudium interessiert, bekommt auch automatisch einen Studienplatz. Ist die Nachfrage nach einem bestimmten Studiengang höher als die Anzahl der verfügbaren Studienplätze, kommt der sogenannte NC zum Einsatz. Welche Rolle dieser bei der Studienplatzvergabe spielt und nach welchem Prinzip die Hochschulen ihre Studenten überhaupt auswählen, erläutern wir dir im folgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Bei beliebten Studiengängen kommt es manchmal vor, dass sich deutlich mehr Interessenten auf einen Studienplatz bewerben, als die Hochschule aufnehmen kann. In diesem Fall muss sie dann entscheiden, welche Bewerber sie annimmt und welche sie ablehnt. Wie das genau abläuft, hängt dabei in erster Linie vom jeweiligen Hochschultyp ab: Während private Hochschulen meist eigene Auswahlinstrumente wie Motivationsschreiben, persönliche Gespräche oder Eingangsprüfungen verwenden, arbeiten staatliche bzw. öffentliche Hochschulen in der Regel mit einem Schlüssel, der sich aus mehreren unterschiedlichen Kriterien zusammensetzt: So geht ein gewisser Anteil der Studienplätze an die Bewerber mit der besten Abschlussnote, ein weiterer Teil wird den Interessenten mit der höchsten Anzahl an Wartesemestern zugestanden und der Rest wird schließlich über hochschulinterne Auswahlkriterien vergeben, welche vom Institut selbst festgelegt werden. Wie viele Studienplätze dabei über welches Kriterium vergeben werden, kann je nach Hochschule variieren; meist wird aber der Schlüssel 60-20-20 (Note - Wartesemester - eigene Kriterien) angewendet. In diesem Zusammenhang kommt auch der sogenannte und oft gefürchtete NC zum Einsatz.
Eine kleine Entwarnung vorab: Im Pflegebereich kommt ein NC eher selten vor!
Was ist der NC genau?
Die Abkürzung NC steht für Numerus Clausus; der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „geschlossene, begrenzte Zahl“. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der NC gerne mit dem Notendurchschnitt des schulischen Abschlusszeugnisses gleichgesetzt; das ist allerdings nicht ganz richtig. Der Numerus Clausus beschreibt viel mehr eine Zulassungsgrenze, die eben immer dann zum Einsatz kommt, wenn ein Studienfach mehr Bewerber als Studienplätze hat. Diese drückt aus, welche die schlechteste Note war, mit der im vorhergehenden Semester noch Bewerber zugelassen wurden.
Ein Beispiel: Beträgt der NC für deinen Wunsch-Studiengang 2,1, bedeutet das konkret, dass im vorhergehenden Semester alle Bewerber mit einem besseren Abi-Durchschnitt als 2,1 zum Pflegestudium zugelassen wurden; der letzte Bewerber, der noch einen Studienplatz bekommen hat, hatte dann eben einen Notendurchschnitt von genau 2,1.
Der NC ist dabei aber kein feststehender Wert, sondern ständig im Wandel und immer nur für ein einziges Semester gültig. Wie hoch der NC in dem Semester sein wird, in dem du dich bewirbst, kann dementsprechend nicht vorhergesagt werden, da sich der aktuelle Wert immer erst aus dem laufenden Auswahlverfahren und der Konkurrenzsituation deines Jahrgangs ergibt. Welcher NC schließlich zum Einsatz kommt, hängt also davon ab, wie viele Mitbewerber du hast und welche Notenschnitte diese mitbringen.
Aus diesem Grund garantiert dir auch das Erreichen des NC des vorhergehenden Semesters nicht zwingend einen Studienplatz im aktuellen Semester; du solltest den NC deswegen am besten als Richtwert verstehen, der dir einen ersten Eindruck davon vermitteln soll, welches Leistungsniveau du ungefähr erreichen musst, um die Chance auf einen Studienplatz zu haben.
NC im Pflegestudium
Im direkten Vergleich zu anderen Studienrichtungen kommt der NC im Pflegestudium im Moment noch nicht ganz so oft zum Einsatz; das lässt sich unter anderem damit begründen, dass viele Pflege-Studiengänge aktuell von privaten Hochschulen angeboten werden, welche sich in der Regel eben anderer Zulassungskriterien bedienen. Dennoch gibt es natürlich auch im Bereich der Pflege einige Institute, die ihre Studenten mit Hilfe eines NC auswählen; das ist zum Beispiel überdurchschnittlich oft beim Studium der Pflegepädagogik der Fall, da dieses ausschließlich an öffentlichen Hochschulen zu finden ist. Um dir einen Eindruck zu vermitteln, haben wir im Folgenden einige exemplarische NC-Werte zusammengetragen.
Beispiele Pflegestudium-NC
Hochschule | Studiengang | NC | Semester |
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Hochschule Ludwigshafen am Rhein | Pflegepädagogik | kein NC | Wintersemester 2023/2024 |
Hochschule Esslingen | Pflegepädagogik | nicht veröffentlicht | Wintersemester 2023/2024 |
Hochschule Esslingen | Pflege/Pflegemanagement | nicht veröffentlicht | Wintersemester 2023/2024 |
Hochschule Jena | Pflege | alle Bewerber/innen zugelassen | Wintersemester 2023/2024 |
Ev. Hochschule Berlin | Pflegemanagement | hochschuleigenes Auswahlverfahren | Wintersemester 2023/2024 |
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NC-Werte aus vorigen Semestern
Hochschule Studiengang NC Semester Hochschule Ludwigshafen am Rhein Pflegepädagogik 3,7 SoSe 2020 Hochschule Esslingen Pflegepädagogik 2,3 WS 17/18 Hochschule Esslingen Pflege/Pflegemanagement 2,3 WS 17/18 Hochschule Jena Pflegewissenschaft/Pflegemanagement alle zugelassen WS 22/23 Ev. Hochschule Berlin Pflegemanagement hochschuleigenes Auswahlverfahren WS 22/23
Und wie sieht es mit der zukünftigen Entwicklung des NC in Studiengängen des Pflege- und Gesundheitswesens aus?
Das lässt sich nur schwer genau sagen, so dass wir an dieser Stelle höchstens eine Prognose abgeben können. Da die Akademisierung in der Pflegebranche schon seit Längerem immer weiter voranschreitet, zieht es mehr und mehr junge Menschen mit Abitur oder beruflichem Abschluss an die Hochschulen. Das hat dazu geführt, dass die Anzahl der Pflege-Studenten in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist. Gleichzeitig sind aber aufgrund der Empfehlung des Wissenschaftsrats (nämlich das Erreichen einer 10 - 20%igen Akademisierung eines jedes Ausbildungsjahrgangs) auch einige neue Studiengänge entstanden, so dass sich Angebot und Nachfrage im Moment mehr oder weniger die Waage halten. Ob der NC also zukünftig bei mehr Pflege-Studiengängen zum Einsatz kommen wird bzw. weiter ansteigen wird, hängt also vor allem davon ab, wie sich dieses Verhältnis entwickeln wird.
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Mit Wartesemestern zum Studienplatz
Du hast deinen Wunsch-Studiengang gefunden, bringst aber nicht den passenden NC mit? Das bedeutet noch lange nicht, dass du deinen Traum vom Pflegestudium aufgeben musst – in diesem Fall bleiben dir nämlich immer noch die sogenannten Wartesemester. So wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Abitur und der Bewerbung für einen Studienplatz liegt. Allerdings muss man hier differenzieren: Ob eine bestimmte Zeitspanne als Wartesemester anerkannt wird oder nicht, hängt nämlich in erster Linie davon ab, was du in dieser Zeit gemacht hast. Hast du zum Beispiel eine Ausbildung absolviert, einen Auslandsaufenthalt eingelegt oder ein längeres Praktikum gemacht, kannst du dir diese Zeit getrost als Wartesemester anrechnen lassen. Warst du in diesem Zeitraum jedoch an einer Hochschule eingeschrieben (ganz egal, für welchen Studiengang), wird dieser nicht als Wartesemester anerkannt – unabhängig davon, ob du wirklich an Vorlesungen oder Veranstaltungen teilgenommen hast oder lediglich in den Genuss des Semestertickets oder anderer studentischer Vergünstigungen kommen wolltest.
Aber was für eine Rolle spielt das Wartesemester überhaupt?
Eine große, zumindest wenn es darum geht, einen Studienplatz zu bekommen, ohne den notwendigen NC mitzubringen. Wie schon am Anfang des Artikels erwähnt wurde, wird ein gewisser Prozentsatz der Studienplätze immer an die Studierenden mit den meisten Wartesemestern vergeben. Wer also schon eine gewisse Anzahl an Wartesemestern angesammelt hat, hat dementsprechend bessere Chancen, dass seine Bewerbung auch erfolgreich ist. Wie lange du allerdings genau warten musst, lässt sich nicht konkret vorhersagen. Das hängt letztendlich nämlich immer davon ab, wie viele Interessenten sich schon vor dir beworben haben, noch in der „Warteschleife“ hängen und ebenfalls auf eine Zusage hoffen. Deswegen musst du dich in jedem Semester aufs Neue bewerben und so sicherstellen, dass du nach und nach an die Spitze der Bewerberliste rutscht.
Reform des Auswahlverfahrens in NRW
Nicht nur im Studiengang Medizin ist in fast allen Bundesländern zum Sommersemester 2022 das Auswahlverfahren reformiert worden, sodass nun Wartesemester kein eigenes Auswahlkriterium mehr sind. Auch in den örtlichen Zulassungsverfahren der einzelnen Unis in Nordrhein-Westfalen – das Bundesland mit den meisten Studis, deshalb finden wir das besonders erwähnenswert – erhalten Wartesemester ab dem Sommersemester 2021 weniger Gewicht, denn in NRW gibt es keine explizite “Wartezeitquote” mehr. Stattdessen können die Unis in NRW zwei Hauptquoten nutzen:
- zu 20 % die Abiturbestenquote und
- zu 80% das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
Wichtiger Punkt also hier für dich, falls du Wartesemester sammelst: Auch bei örtlichen Zulassungsverfahren werden in NRW ab jetzt "nur” noch maximal sieben Wartesemester berücksichtigt. Das entsprechende Hochschulzulassungsgesetz NRW wurde bereits 2019 geändert. Hier findest du die reformierte Fassung des Gesetzes.