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Weiterbildung: Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b)

Da die Pflege von Menschen sehr aufwendig ist, bleibt im stressigen Berufsalltag von Fachkräften nur selten ausreichend Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung. An diesem Punkt kommen Betreuungskräfte nach § 43b, 53c SGB XI ins Spiel: Sie unterstützen examinierte Pflegekräfte und fangen den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf.

Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt auch der Pflegebedarf zu. Das stellt das Gesundheitswesen vor eine besondere Herausforderung, denn: Pflegebedürftige Menschen benötigen nicht nur eine besondere physische und medizinische, sondern auch eine spezielle psychische, seelische und soziale Betreuung. Dass diese in Zeiten von verstärkten Sparmaßnahmen und eng getakteten Pflegeplänen oft zu kurz kommt, ist eine weithin bekannte Tatsache.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI geschaffen. Diese soll es Interessierten in relativ kurzer Zeit ermöglichen, sich für eine Tätigkeit in der Pflege von Senioren, Demenzkranken oder Menschen mit geistiger Behinderung zu qualifizieren. Die Betreuungskraft nach § 43b trägt so nicht nur zu einer höheren Lebensqualität der Patienten bei, sondern hilft auch, examinierte Pflegekräfte in ihrem beruflichen Alltag zu entlasten.

Der Lehrgang an sich ist keine Berufsausbildung, bietet aber die notwendige Voraussetzung, um ohne wesentliche Vorerfahrung in Pflegeeinrichtungen verschiedenster Art zu arbeiten. Ausbilden lassen kann man sich sowohl bei privaten Bildungsanbietern als auch bei verschiedenen Wohlfahrtsverbänden.

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Betreuungskraft nach § 45b SGB XI – eine Alternative?

Neben der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b gibt es noch die gleichnamige Weiterbildung nach § 45b. Das Ziel ist das dasselbe: Ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen vorzubereiten. Allerdings handelt es sich hier um eine wesentlich einfachere Qualifzierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit mit weniger Aufwand zu absolvieren ist. Weil der Ausbildungsumfang sehr gering ist, können im Anschluss auch nur sehr einfache Tätigkeiten übernommen werden. 

Es ist also ratsam, die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b zu machen: Die Chance auf eine Festanstellung ist damit wesentlich größer und das Aufgabenspektrum vielfältiger.

Alle Infos zur Weiterbildung Betreuungskraft (§ 43b, 53c SGB XI)

Weiterbildung Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI: Inhalte

Die Weiterbildung soll den zukünftigen Betreuungskräften nicht nur fachliche, sondern auch personelle und soziale Kompetenzen vermitteln. Deswegen stehen auf dem Stundenplan eben nicht nur pflegewissenschaftliche Inhalte, sondern auch Module, die sich mit Kommunikation, zwischenmenschlichen Beziehungen und Verhaltensweisen beschäftigen.

Hier lernen die angehenden Betreuungskräfte außerdem, worauf sie im Umgang mit demenzerkrankten Menschen besonders achten müssen, wie sie diese am besten beschäftigen und fördern und individuell auf diese eingehen können. Auf dem Stundenplan stehen deswegen Module wie

  • Lehre der Erkrankungen im Alter
  • Demenz und Demenzerkrankung
  • Psychologie
  • Kommunikation/Gesprächstechniken
  • Arbeiten mit der Biografie
  • Stress- und Konfliktlösung
  • Beschäftigung und Freizeitgestaltung
  • Bewegungsübungen
  • Stärkung der Empathie
  • Grundkenntnisse der Hauswirtschaft
  • Ernährungslehre
  • Pflege und Pflegedokumentation
  • Hygiene
  • Wohnen und Wohnformen
  • Rechtliche Aspekte

Voraussetzungen

Formale Voraussetzungen

Da sich die Weiterbildung nicht an examinierte Pflegekräfte richtet, gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zu den notwendigen Zulassungsvoraussetzungen. Dennoch verlangen viele Anbieter, dass die Bewerber zumindest schon einmal in den Pflegeberuf „hineingeschnuppert“ haben und dementsprechend ein mehrtägiges qualifizierendes Praktikum absolviert haben. Andere nutzen wiederum institutsinterne Tests oder ein Gespräch, um die Eignung ihrer Bewerber zu prüfen.

Je nach Institut kann es außerdem möglich sein, dass ein Hauptschulabschluss verlangt wird. Auch eine gesundheitliche Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt.

Wie man sieht, gibt es hier je nach Institut Unterschiede. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig beim Anbieter seiner Wahl erkundigen, welche Qualifikationen genau verlangt werden.

Persönliche Voraussetzungen

Für eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI sind nur wenige formale Qualifikationen notwendig. Umso wichtiger ist es deswegen, dass die Bewerber die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen mitbringen. Dazu gehören vor allem ein hohes Maß an Motivation für soziale und pflegende Tätigkeiten, Wertschätzung für ältere Menschen, Geduld, gute kommunikative Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Einfühlungsvermögen und Sensibilität spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Da der tagtägliche Umgang mit (demenzkranken) Menschen aber auch psychisch belastend sein kann, ist es ebenfalls wichtig, dass man Berufliches und Privates trennen kann und die Arbeit nach dem Feierabend nicht mit nach Hause nimmt.

Dauer und Verlauf

Um den bundesweit einheitlichen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen zu genügen, sollte eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI mindestens 160 - 240 Unterrichtsstunden umfassen. Je nach Anbieter und Organisationsform können sich diese auf eine Dauer von zehn Wochen bis drei Monate erstrecken.

Die Weiterbildung unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei letzterer aus einem sogenannten Orientierungspraktikum (ca. eine Woche) und einem Betreuungspraktikum (ca. zwei Wochen) besteht. Abgeschlossen wird der Lehrgang in der Regel durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung.

Weiterbildungsformen und Zeitmodelle

Die Weiterbildungen zur Betreuungsfachkraft nach § 43b, 53c SGB XI werden in verschiedenen Formen bzw. Zeitmodellen angeboten.

Der überwiegende Anteil der Lehrgänge wird allerdings in Vollzeit oder im berufsbegleitenden Präsenzunterricht abgehalten. Im letzteren Modell finden die Seminare dann entweder halbtags oder in den Abendstunden und an den Wochenenden statt und können so auch neben einem Vollzeit-Job absolviert werden.

Eine weitere Alternative bietet ein Fernlehrgang: In diesem rufen die Teilnehmer die Lehrgangsinhalte online ab und bearbeiten diese zeitlich und räumlich flexibel im Selbststudium. In der Regel müssen zwar auch hier einige Präsenzveranstaltungen besucht werden, die aber meist an den Wochenenden oder als Blockveranstaltungen organisiert sind und sich so ebenfalls mit einer Berufstätigkeit vereinbaren lassen. Auch die oben erwähnten Praktika müssen in dieser Variante ebenfalls abgeleistet werden.

Anerkennung

Hat man die Weiterbildung erfolgreich bestanden, erhält man den Titel „Betreuungskraft  gemäß § 43b“ sowie ein institutsinternes Zertifikat. Da die Weiterbildungen einheitlich geregelt sind, gibt es in der Regel keinen Unterschied bei der Anerkennung der Abschlüsse – unabhängig davon, bei welchem Institut sie erworben wurden. Um sicherzugehen, dass dein Abschluss auf dem Arbeitsmarkt auch etwas wert ist, solltest du aber auf jeden Fall darauf achten, dass die von dir absolvierte Weiterbildung den Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden erreichen und das Absolvieren der oben genannten Praktika beinhalten.

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Karriere nach der Weiterbildung

Zu den Aufgaben von Betreuungskräften nach § 43b, 53c SGB XI bzw. sogenannten Betreuungsassistenten gehören weniger die klassischen pflegerischen Tätigkeiten, sondern vielmehr die betreuenden Elemente der Pflege. Sie sind in erster Linie für die sogenannten Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen zuständig, welche der Steigerung des psychischen Wohlbefindens der Patienten dienen. Dazu gehören zum Beispiel Malen, Basteln, Singen, handwerkliches Arbeiten, Spazierengehen oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Ihr Ziel ist es, den Patienten durch die zusätzliche Betreuung Zuwendung entgegenzubringen, ihnen ein Gefühl der Wertschätzung zu vermitteln und ihnen eine aktive Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Für Betreuungskräfte kommen dementsprechend zahlreiche Einsatzmöglichkeiten sowohl in voll- als auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Frage. Da die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI nicht mit einer beruflichen Ausbildung zur examinierten Pflegekraft vergleichbar ist, bietet sie selbst wenig konkrete Aufstiegsmöglichkeiten. Sie eignet sich eher als Einstieg in die Pflegebranche. Wer hier langfristig Karriere machen möchte, sollte also darüber nachdenken, später noch eine dreijährige Ausbildung  anzuhängen. Wer hingegen langfristig als Betreuungskraft tätig sein möchte, ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildung teilzunehmen und sein Wissen hier auf den neusten Stand zu bringen.

Gehalt für Betreuungskräfte

Die Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI kann nicht die gleiche fachliche Qualifikation wie eine examinierte Fachkraft aufweisen; ihr Gehalt liegt daher eher im unteren Bereich der Gehaltsstruktur in der Pflegebranche.

So gibt z.B. test.de das Einkommen einer Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI mit rund 1.300 - 1.700 Euro pro Monat (brutto) an.

Trotz mangelnder Aufstiegschancen wirkt sich die Berufserfahrung natürlich auch in diesem Berufsbild auf das Einkommen aus. Wer also bereits über mehrere Jahre als Betreuungsassistent tätig ist, wird in der Regel mehrere hundert Euro mehr pro Monat verdienen als ein Berufsanfänger.

Jobmarkt

Allen, die bereits auf der Jobsuche sind oder sich einfach nur mal den Pflege-Arbeitsmarkt näher anschauen wollen, raten wir einen regelmäßigen Blick in Stellenbörsen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Betreuungskräfte häufig eher lokal gesucht werden und Ausschreibungen eher selten in die großen Stellenbörsen gehen.

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