Weiterbildungen aus dem Bereich des Pflegerechts beschäftigen sich mit allen rechtlichen Fragen, die im Kontext der Ausübung pflegerisch-medizinischer Berufe auftauchen können. Sie behandeln zum Beispiel Themen wie Rechtsnormen, Haftungs- und Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Sterbehilfe oder Patientenverfügungen. Das Ziel ist dabei in erster Linie, den Teilnehmern ein Verständnis für die rechtlichen Zusammenhänge zu vermitteln und ein Problembewusstsein für ethische Fragestellungen in der Pflege zu schaffen.
Auf dem Stundenplan stehen vor allem Module, die sich mit den verschiedenen Aspekten und dem aktuellen Stand der Gesetzeslage sowie deren Anwendung im pflegerischen Alltag beschäftigen. Dazu gehören zum Beispiel
- Recht im Krankheitsfall
- Schwerbehindertenrecht
- Recht im Pflegefall
- Gesundheits- und Berufsrecht
- Leistungsrecht der Krankenkassen
- Vorsorgevollmacht
- Haftungsrecht
- Medizinproduktegesetz
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
- Pflegequalitätssicherungsgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Arbeits- und Tarifrecht
- Datenschutz
- Betriebsverfassungsrecht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Pflegeergänzungsgesetz
Allerdings sind nicht alle pflegerechtlichen Weiterbildungen gleich aufgebaut, im Gegenteil: Es gibt auf dem Markt zahlreiche verschiedene Lehrgänge mit unterschiedlichen Ausrichtungen. So kann man sich zwischen „Gesundheits- und Sozialrecht“, „Recht für die Pflegedienstleitung“ oder „Pflege-Recht“ entscheiden – um nur einige Beispiele zu nennen. Je nachdem haben die unterschiedlichen Weiterbildungen also auch unterschiedliche Inhalte und Themenschwerpunkte und behandeln verschiedene Teilaspekte des Pflegerechts!
Formale Voraussetzungen
An wen sich die Weiterbildungen aus dem Bereich des Pflegerechts richten, hängt immer vom jeweiligen Lehrgang ab. Eine der Mindestvoraussetzungen ist aber in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung aus dem pflegerischen oder gesundheitlichen Bereich. Erkundige dich am besten immer direkt beim jeweiligen Anbieter, welche zusätzlichen Qualifikationen noch verlangt werden. Das können zum Beispiel ein bestimmtes Maß an beruflicher Erfahrung oder das Absolvieren einer vorausgehenden Weiterbildung sein.
Persönliche Voraussetzungen
Wer eine Tätigkeit im Pflegerecht anstrebt, sollte Freude an der Arbeit mit komplexen theoretischen Inhalten haben und in der Lage sein, diese auf konkrete Situationen des Alltags zu übertragen und anzuwenden. Gründlichkeit und Sorgfalt sind ebenfalls wichtige Instrumente für alle, die juristisch arbeiten möchten. Da man als Rechtsexperte in pflegerischen Einrichtungen aber auch oft mit Streitsituationen zu tun hat und sein Fachwissen anwenden muss, um diese zu lösen, gehört eine große Dosis Konfliktfähigkeit und Sozialkompetenz aber auf jeden Fall ebenfalls zum Profil einer pflegerisch-rechtlichen Fachkraft.
Da das Angebot an Weiterbildungen im Pflegerecht so umfangreich und unterschiedlich ist, können wir an dieser Stelle keine generelle Aussage zur Dauer der Lehrgänge machen. Während manche lediglich 20 Stunden umfassen, sind andere auf mehrere Wochen oder sogar Monate ausgelegt.
Das gleiche gilt auch für den Verlauf; so sind manche Lehrgänge modular aufgebaut, beinhalten ein Praktikum und werden mit einer offiziellen Prüfung abgeschlossen, während andere verschiedene Themenkomplexe parallel oder in einer flexiblen Reihenfolge behandeln und gar keine Praxisanteile und auch keine abschließende Prüfungsleistung beinhalten. Da jede Weiterbildung mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden sollte (denn nur so kannst du sicherstellen, dass du auch an allen anfallenden Präsenzveranstaltungen teilnehmen kannst), solltest du dich deswegen auf jeden Fall frühzeitig beim Anbieter über den konkreten Ablauf informieren.
So groß das Angebot an Weiterbildungen im Pflegerecht ist, so unterschiedlich sind auch die Organisationsformen, in welchen diese angeboten werden. Es gibt Kurse, die komplett online absolviert werden können, Anbieter, die rechtsbezogene Lehrgänge direkt in den Pflegeeinrichtungen durchführen oder Hochschulen und sogar Universitäten, welche ihre Weiterbildungen komplett als berufsbegleitende oder Vollzeit-Präsenzlehrgänge anbieten. Auch hier ist es deswegen wichtig, dass du dich frühzeitig beim Institut deiner Wahl erkundigst und sicherstellst, dass sich die Organisationsform der Weiterbildung mit deinen beruflichen und persönlichen Lebensumständen vereinbaren lässt.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Standard, der die Inhalte und den Ablauf von Weiterbildungen aus dem Pflegerecht regelt. Dementsprechend gibt es auch keinen einheitlichen Abschluss, der bundesweit und bei allen Arbeitgebern gleichwertig anerkannt ist. Aus diesem Grund solltest du dich vor deiner endgültigen Entscheidung für einen pflegerechtlichen Lehrgang schlau machen und sicherstellen, dass dich die Weiterbildung deiner Wahl auch wirklich beruflich weiterbringt. Recherchieren kannst du zum Beispiel in speziellen Online-Foren; aber auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, berufserfahrenen Kollegen oder ehemaligen Absolventen kann in diesem Fall sehr hilfreich sein.
Wie sich eine pflegerechtliche Weiterbildung konkret auf deine Karrierechancen auswirkt, hängt vor allem von der speziellen Weiterbildung (Inhalt, Umfang und Anerkennung) und davon ab, wie du deine neu erworbenen Kenntnisse im Anschluss einsetzt.
In der Regel führt die Teilnahme an einem Lehrgang nicht automatisch zu einer Beförderung, ermöglicht es dir aber, neue Handlungsfelder und Aufgabenbereiche in deinem beruflichen Alltag zu erschließen – was den Vorgesetzen nicht entgeht. Wenn du dein neu erworbenes Fachwissen gewinnbringend für deine Abteilung oder deinen Betrieb einsetzt, kann das eine gute Verhandlungsbasis für eine mögliche Beförderung und einen Sprung auf der Karriereleiter sein. Wenn du weitere Weiterbildungen anhängst und dein Wissen und deine Kenntnisse auch auf anderen Gebieten (wie zum Beispiel der Organisation, Administration oder Personalführung) ausbaust, besteht langfristig sogar die Chance, in leitenden Positionen wie die Abteilungs- oder die Pflegedienstleitung aufzusteigen.
Das gleiche gilt übrigens auch fürs Gehalt: Eine abgeschlossene Weiterbildung im Pflegerecht allein führt nicht zur Einstufung in eine höhere Gehaltsklasse – sondern das, was du mit deinem neuen Wissen anfängst. Wer erweiterte Handlungskompetenzen erwirbt und diese nutzt, um neue Aufgaben im Betrieb zu übernehmen oder seine bisherigen Aufgaben noch besser auszuüben, hat in der Gehaltsverhandlung gute Argumente und wird früher oder später auch besser bezahlt werden. Wenn man von einem durchschnittlichen Gehalt von 1.700 bis 2.200 Euro für ausgebildete Pflegefachkräfte ausgeht (je nach Bundesland und Betriebsgröße), dann kann man nach dem Abschluss der Weiterbildung langfristig sicher noch mit dem ein oder anderen Hunderter mehr rechnen. Um wirklich in höhere Gehaltsklassen aufzusteigen, sind in der Regel aber noch andere Weiterbildungen mit einem staatlich anerkannten Abschluss oder alternativ ein Studium nötig.